Das geltende Stiftungsrecht erschwert die Arbeit deutscher Stiftungen und damit ihr gemeinnütziges Engagement. Darauf weist der Bundesverband Deutscher Stiftungen seit Langem hin. Der Koalitionsvertrag legte die Reform des geltenden Stiftungsrechts als Ziel für die laufende Legislaturperiode fest.
Nachdem die Bund-Länder-Arbeitsgruppe im Februar 2018 einen Entwurf vorgelegt hatte, passierte lange nichts.
Der Bundesverband hatte deshalb anlässlich der Halbzeitbilanz der Bundesregierung die Kampagne „Stiftungsrechtsreform jetzt“ ins Leben gerufen, an der sich auch die Dr. Bergmann Stiftung beteiligt hat.
Das lange Warten hat nun ein Ende: Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat den Referentenentwurf zur Stiftungsrechtsreform vorgelegt – ein wichtiger erster Schritt im Gesetzgebungsverfahren für ein zukunftsfähiges Stiftungsrecht.




