Mit den Grundsätzen guter Stiftungspraxis des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen haben sich 2006 erstmals Stifterinnen, Stifter und Stiftungen in Deutschland auf einen klaren ethischen Orientierungsrahmen für effektives und uneigennütziges Stiftungshandeln verständigt. Seither entfalten die Grundsätze ihre Wirkung, weil sich immer mehr Stiftungen zu der freiwilligen Selbstverpflichtung bekennen.
Die Grundsätze guter Stiftungspraxis, die für alle gemeinwohlorientierten Stiftungen gelten, wurden 2019 ergänzt und damit an sich verändernde gesellschaftliche und politische Rahmenbedingungen angepasst.
Auch die Dr. Bergmann Stiftung hat die Grundsätze guter Stiftungspraxis anerkannt und orientiert sich in ihrer Arbeit daran, damit die Stiftungszwecke dauerhaft und wirkungsvoll erfüllt werden können.




