Auf Initiative von Stiftungen wurde ein Leitfaden zum Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) entwickelt. Dieser bietet mit seinen 20 Kriterien einen Rahmen dafür, gewohntes Handeln zu hinterfragen und zukunftsfähig auszurichten. Das eigene Stiftungshandeln, Förderpraktiken sowie Vermögensanlagen schrittweise an den Anforderungen nachhaltiger Entwicklung auszurichten heißt, die eigene Zukunftsfähigkeit zu managen.

Das Thema ist für die Dr. Bergmann Stiftung nicht neu, auch wenn das Thema Nachhaltigkeit nicht in den Stiftungszwecken verankert ist. Auch die Grundsätze guter Stiftungspraxis, denen wir uns verpflichtet fühlen, adressieren das Thema Nachhaltigkeit in einem eigenen Grundsatz. Daher setzen wir die Anforderungen bereits seit 2020 im Rahmen unserer Möglichkeiten um, z.B.

  • erfüllen Ende 2021 über 72% des angelegten Stiftungsvermögens die Nachhaltigkeits-Anforderungen nach ESG- oder SRI-Kriterien,
  • betreiben wir unsere elektrischen Geräte mit zertifiziertem Ökostrom,
  • ist der Papierverbrauch auf das unbedingt Notwendige reduziert, leere Toner-Kartuschen werden an den Hersteller zurückgegeben und recycelt (Kreislaufwirtschaft) und
  • Fahrten zu Tagungen werden mit Bus und Bahn durchgeführt.