Zum 1. Juli 2023 tritt die Reform des Stiftungsrechts in Kraft. Der Bundesgesetzgeber hat das Stiftungsrecht reformiert, um das Recht zu vereinheitlichen und mehr Rechtssicherheit zu erreichen. Doch die Länder ziehen bei der Anpassung ihrer Landesstiftungsgesetze nicht mit. Eine von den Stiftungen, dem Bundesgesetzgeber und dem Bundesverband Deutscher Stiftungen erhoffte Vereinheitlichung der Landesstiftungsgesetze zeichnet sich leider nicht ab.

Eine Einigung auf ein „Muster“ eines Landesstiftungsgesetzes oder eine Einigung auf wesentliche Eckpunkte, um möglichst einheitlich die verbleibenden öffentlich-rechtlichen Kompetenzen der Länder zu regeln, gibt es – so die Analyse der bereits vorliegenden Entwürfe – leider nicht. Es ist daher zu erwarten, dass es bei einer Zersplitterung von Regelungen bleiben wird.

Vor diesem Hintergrund hat Kirsten Hommelhoff, die Generalsekretärin des Bundesverbands Deutscher Stiftungen, in der FAZ den bislang laufenden Prozess kritisiert: „Die Politik betont zwar immer wieder, wie wichtig Stiftungen sind. Sie wird diesem Anspruch in der Praxis aber nicht gerecht“. Notwendig seien auch eine bessere personelle Ausstattung der Stiftungsbehörden: „Die Zahl der gemeinnützigen Stiftungen wächst kontinuierlich, sie hat sich seit dem Jahr 2000 mehr als verdoppelt, das Personal in den Behörden jedoch nicht“.