In seiner Sitzung vom 24. Juni 2021 hat der Bundestag die dringend notwendige Reform des Stiftungsrechts verabschiedet. Der Bundesrat hat in seiner 1006. Sitzung am 25. Juni 2021 beschlossen, diesem Gesetz zuzustimmen. Das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts tritt erst am 01. Juli 2023 in Kraft, um den Bundesländern Zeit zu geben, die Landesstiftungsgesetze an das neue Recht anzupassen.

Zusammen mit der Reform des Gemeinnützigkeitsrechts, das bereits zum 29.12.2020 in Kraft getreten ist, haben Stiftungen zukünftig deutlich mehr Gestaltungsmöglichkeiten in der täglichen Stiftungsarbeit und für ihre Weiterentwicklung.

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