Bis zum 1. März 2022 müssen Stiftungen, die in der Interessenvertretung aktiv sind, eine Eintragung ins Lobbyregister vornehmen. Das Gesetz zu dessen Einführung wurde im letzten Jahr verabschiedet. Damit wurde ein neuer Regelungsrahmen für das Miteinander von Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft geschaffen. Ziel ist es, eine öffentlich zugängliche Transparenz in Bezug auf Kontakte zu Bundesregierung und Bundesministerien herzustellen.

Kommt auf uns nach Stiftungsregister, LEI (Legal Entity Identifier) und Transparenzregister eine weitere administrative Belastung zu? Schließlich haben auch wir als Stiftung im Rahmen der Willensbildung zur Stiftungsrechtsreform unsere Interessen aktiv vertreten und den Dialog mit  Bundestagsmitgliedern aus unserem Wahlkreis gesucht.

Nach Beschäftigung mit der Gesetzeslage und dem Lesen einiger Handreichungen zu dem Thema besteht für uns zum Glück kein weiterer Handlungsbedarf.  Da unsere Aktivitäten zur Interessenvertretung eine bestimmte Erheblichkeitsschwelle nicht überschreiten, sind wir von der Registrierungspflicht ausgenommen.